Gültig ab dem 01.01.2019
Artikel 1 – Pflichten des Beförderers
Artikel 2 – Informationen
Artikel 3 – Pflichten des Fahrgastes
Artikel 4 – Fahrkarten
Artikel 5 – Erstattung von Fahrkartenpreisen
Artikel 6 – Haftungsbeschränkungen
Artikel 7 – Gepäckbeförderung
Art. 1 Transportverpflichtungen
Onebus S.r.l., im Folgenden „das Beförderungsunternehmen“ genannt, bietet nationale und internationale Personenbeförderung an. Die veröffentlichten Fahrpläne sowie die Betriebszeiten aller Strecken können sich ändern und sind insbesondere während der Weihnachts-, Neujahrs- und Osterfeiertage von Einschränkungen oder Änderungen betroffen. Reisenden wird daher empfohlen, bei der Buchung eine zusätzliche Bestätigung einzuholen.
Art. 2 INFORMATION
Der Busbetreiber garantiert die Verfügbarkeit von Informationen zu seinen Dienstleistungen. Diese Informationen werden in Echtzeit über den offiziellen Fahrplan auf der Website www.onebus.it veröffentlicht.
Folgende Informationen erhalten Sie bei autorisierten Fahrkartenschaltern und Callcentern in Italien unter +39 0942981409 / +39 03621850590 und in Deutschland unter +49 221613854:
- Fahrpläne, Tarife und aktuelle Angebote
- Bedingungen für die Beförderung von zusätzlichem Gepäck
- Verfügbarkeit von Bordserviceleistungen
- Störungen und Änderungen von Strecken oder Ausfälle von Verbindungen usw.
- Verfahren für Beschwerden, Ticketstornierungen und Rückerstattungen
- Über diese Reisebedingungen
Art. 3 Pflichten und Verantwortlichkeiten der Passagiere
Der Fahrgast:
3.1. Muss alle Vorschriften in Bezug auf Polizei, Gesundheit, Zoll usw. einhalten.
3.2. Reisende zwischen 14 und 17 Jahren, die ohne Begleitung auf internationalen Linien reisen, müssen einen Ausweis mit einer unterschriebenen Einverständniserklärung der Eltern mitführen (das Formular kann auf der Website www.onebus.it unter „Einverständniserklärung für Minderjährige“ heruntergeladen werden).
3.3. Muss den Fahrkartenkontrolleuren seinen Ausweis vorzeigen, um gegebenenfalls eine Ermäßigung nachzuweisen.
3.4. Muss überprüfen, ob die Angaben auf dem Ticket (Reisedatum, -zeit, Fahrpreis, Abfahrts- und Ankunftsort) mit den angeforderten Informationen übereinstimmen.
3.5. Muss während der Fahrt angeschnallt bleiben, wie gesetzlich vorgeschrieben. Eltern von Kindern im vorgeschriebenen Alter für Kindersitze müssen dem Bordpersonal die entsprechenden Sicherheitsvorrichtungen für ihr Kind zur Verfügung stellen. Das Bordpersonal sorgt für die Sicherheit des Kindes.
3.6. Rauchen ist im Bus, sowohl im Fahrgastraum als auch in der Toilette, verboten.
3.7. Bitte beachten Sie die von den Fahrern festgelegten Haltezeiten.
3.8. Sie haften gegenüber dem Beförderer direkt für alle Schäden am Bus. Bei vorsätzlicher Beschädigung behält sich der Beförderer das Recht vor, Anzeige gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zu erstatten.
3.9. Sie sind verpflichtet, alle notwendigen Vorkehrungen zu treffen und im Rahmen Ihrer Möglichkeiten wachsam zu sein, um Ihre eigene Sicherheit sowie die Sicherheit der Ihnen anvertrauten Personen und des Gepäcks zu gewährleisten.
3.10. Die Nutzung Ihres Mobiltelefons ist gestattet, sofern Sie dadurch weder das Bordpersonal noch andere Fahrgäste stören.
3.11. Ihnen wird die Beförderung verweigert und Sie können während der Fahrt von Ihrem Sitzplatz entfernt werden, ohne dass Ihnen eine Rückerstattung des Fahrpreises zusteht, wenn:
- Sie gefährden die Sicherheit des Betriebs und der Fahrgäste.
- Sie stören andere Fahrgäste.
- Wenn Sie Alkohol oder Drogen konsumieren und dadurch psychomotorische Störungen zeigen.
Art. 4 REISEFAHRKARTEN
Das Ticket wird von Onebus S.r.l., mit Sitz in Viale Santuario 20, Seregno (MB), ausgestellt und von dem/den darauf genannten Fahrgast(en) akzeptiert. Das Ticket ist nicht übertragbar und gilt nur für die beschriebene Fahrt. Es gelten die nachstehenden Bedingungen:
4.A) GÜLTIGKEIT
A.1 Das Rückfahrticket ist ab dem Abreisedatum sechs (6) Monate gültig. Nur bei ermäßigten Tarifen ist die Gültigkeitsdauer auf dem Ticket im dafür vorgesehenen Feld angegeben.
A.2 Tickets ohne Umschlag sind ungültig. Ausgenommen sind Tickets, die online oder an Fahrkartenschaltern bzw. -agenturen erworben wurden, die das Internet zur Ausstellung nutzen.
A.3 Fahrgäste ohne oder mit einem ungültigen Ticket werden vom Bordpersonal nicht befördert.
A.4 Bei der Kontrolle durch das Servicepersonal muss der Reisende das Ticket vollständig vorlegen. Nur das Servicepersonal ist berechtigt, die einzelnen Abschnitte des Tickets abzutrennen.
A.5 Das Servicepersonal ist verpflichtet, irrtümlich abgetrennte Abschnitte an den Reisenden zurückzugeben und mit einem Vermerk zu versehen.
A.6 Wurde das Ticket online oder bei einem anderen Reisebüro erworben, muss es zwar nicht mit den Originaldokumenten übereinstimmen, jedoch dieselben Angaben (Name, Vorname, Abreisedatum, Abflugort, Ankunftsort, Stempel mit der Adresse des ausstellenden Büros) enthalten, um gültig zu sein.
4.B) RESERVIERUNGEN
B.1 Reservierungen können online unter www.onebus.it oder telefonisch über das Callcenter unter 0942/981409 – 0362/1850590 (Italien) bzw. 069/236249 – 0221/613854 (Deutschland) vorgenommen werden.
B.2 Sitzplatzreservierungen sind obligatorisch. Fahrgäste müssen ihre Sitzplätze daher rechtzeitig vor Abfahrt buchen. Fahrkarten können auch an der Haltestelle im Bus erworben werden.
B.3 Fahrgäste, die eine Rückfahrkarte kaufen, müssen ihr Rückfahrtdatum mitteilen, vorzugsweise bei der Fahrkartenausgabe oder spätestens 7 Tage vor der Rückfahrt an einer der Buchungsstellen. Hat der Fahrgast bereits ein Rückfahrtdatum festgelegt, muss er dieses mindestens 3 Tage vor Abfahrt bestätigen.
B.4 Hat der Reisende die unter Punkt 2.2 genannten Informationen nicht bereitgestellt, kann die Fluggesellschaft keinen Sitzplatz auf dem Rückflug zum gewünschten Datum garantieren, bietet jedoch ein alternatives Datum an. Kann der Reisende das Ticket nicht annehmen, erstattet die Fluggesellschaft den entsprechenden Ticketanteil abzüglich einer Stornogebühr in Höhe von 20 % des nicht genutzten Anteils.
4.C) PERSÖNLICHE EINRICHTUNG
C.1 Der Reisende muss sich rechtzeitig (mindestens 15 Minuten vor Abflug) am von der Fluggesellschaft festgelegten Abflugort einfinden, damit Gepäck und Passagiere ohne Verzögerungen verladen werden können.
C.2 Erscheint der Reisende nicht am unter Punkt C.1 genannten Abflugort, ist die Fluggesellschaft nicht zur Erstattung des Ticketpreises oder sonstiger Kosten verpflichtet.
4) STORNIERUNGEN
4.1 Storniert der Reisende die Reise, gelten folgende Bedingungen:
- Bei Buchung bis 48 Stunden vor Abflug erhalten Sie eine 50%ige Rückerstattung des Ticketpreises. Akzeptiert der Passagier die Rückerstattung per Gutschein, gelten die nachstehenden Bedingungen (Art. 5).
- Ab 48 Stunden vor Abflugzeit besteht kein Anspruch mehr auf Rückerstattung, außer im Falle höherer Gewalt, die nicht vom Reisenden zu vertreten ist und gegen Vorlage entsprechender Nachweise erfolgt, wird eine Rückerstattung in Form eines Gutscheins im Wert von 80 % des gewährten Betrags gewährt.
- Wenn ein Passagier positiv auf Covid-19 getestet wird, hat er nach Vorlage entsprechender Dokumente Anspruch darauf, sein Abreisedatum vom Zeitpunkt der Buchung bis 60 Minuten vor Abflug gegen eine Gebühr von 5 € zuzüglich der Differenz des Ticketpreises zu ändern.
- Der Beförderer behält sich das Recht vor, Fahrpläne, Reisen oder Reiserouten zu ändern oder zu stornieren, wenn dies aufgrund nachgewiesener Erfordernisse unabdingbar ist.
Art. 5 RÜCKERSTATTUNG VON REISETICKETS
5.1 Beantragt der Reisende eine Rückerstattung des Fahrpreises, muss er folgende Schritte befolgen:
- Der Antrag auf Rückerstattung muss innerhalb von 48 Stunden nach der geplanten Abfahrtszeit an die Rückerstattungsabteilung des Unternehmens per E-Mail an info@onebus.it gerichtet werden. Bitte fügen Sie eine Kopie des Tickets und die Zahlungsdetails bei. Alternativ können Sie das entsprechende Formular auf der Webseite auf der Seite „Informationen und Rückerstattungsantrag“ verwenden.
- Der Coupon, der aus einem alphanumerischen Code besteht, ist 12 Monate lang gültig und kann ganz oder teilweise bis zum Erreichen seines Wertes verwendet werden.
- Die Rückerstattung des Reisepreises erfolgt nach Genehmigung durch die Verwaltung innerhalb von 15 Werktagen nach Eingang des Antrags des Reisenden per E-Mail.
Hinweis: Falls der Reisende keine Rückerstattung per E-Mail beantragt, verfällt die Zahlung.
Art. 6 Haftungsbeschränkungen
6.1 Die Haftung des Beförderers gegenüber jedem Fahrgast ist auf die zum Zeitpunkt des Schadenseintritts geltende Versicherungssumme beschränkt und richtet sich in jedem Fall nach den Bestimmungen der EU-Verordnung 181/2011.
6.2 Im Falle eines durch die Haftung des Beförderers verursachten Schadens müssen Ansprüche innerhalb der in der EU-Verordnung 181/2011 festgelegten Frist per Einschreiben an das Unternehmen gerichtet werden, das die Beförderung am Tag des Schadenseintritts durchgeführt hat. Fahrgästen wird daher empfohlen, sich im Schadensfall bei den Mitarbeitern des Beförderers nach Name und Anschrift des Beförderers zu erkundigen.
6.3 Der Beförderer übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch Verspätungen, Annullierungen oder verpasste Anschlussflüge aufgrund von Ursachen außerhalb seines Einflussbereichs entstehen, wie beispielsweise Streiks und Demonstrationen, widrige Wetterbedingungen und Naturkatastrophen, Terroranschläge, Straßensperrungen und -unpassierbarkeit, Polizei- oder Zollkontrollen oder Fahrzeugpannen. Sofern in der EU-Verordnung 181/2011 nichts anderes bestimmt ist, gilt Folgendes:
6.4 Reisende auf internationalen Strecken sind verpflichtet, sich mit den Bestimmungen der Länder vertraut zu machen, durch die sie reisen, einschließlich ihres endgültigen Ziellandes.
6.5 Der Beförderer übernimmt keine Haftung für Reisende, die die in Ziffer 6.4 genannten Bestimmungen nicht einhalten.
Art. 7 Gepäcktransport
7.1 Um die Zuordnung ihres Gepäcks zu erleichtern, müssen Fahrgäste ihren Namen, ihre Adresse und ihr Reiseziel auf dem aufgegebenen Gepäck vermerken. Es wird außerdem empfohlen, eine Kopie des Gepäckanhängers im Gepäck zu verstauen.
7.2 Fahrgäste müssen ihr Gepäck während der Fahrt abschließen, um ein versehentliches Öffnen zu verhindern.
7.3 Jeder Fahrgast darf maximal ein Gepäckstück mit einem Gewicht von 30 kg und Abmessungen von maximal 140 cm (Länge + Tiefe + Breite) gemäß den europäischen Normen mitführen. Dieses Gepäckstück ist dem Buspersonal auszuhändigen, das es im dafür vorgesehenen Gepäckfach verstaut. Fahrgäste dürfen außerdem ein kleines Handgepäckstück (Rucksack) mit Abmessungen von maximal 40 x 25 cm mitführen. Dieses ist im dafür vorgesehenen Fach im Bus oder unter dem Sitz unterzubringen, wobei darauf zu achten ist, dass es nicht verloren geht oder beschädigt wird. Übergepäck über 30 kg und weiteres Gepäck können, je nach Kapazität des Gepäckraums, gegen eine Gebühr von 2,00 € pro kg und nach Genehmigung durch die Zentrale befördert werden. Diese Gebühr ist beim Einsteigen an das Bordpersonal zu entrichten. Sie erhalten eine Quittung.
7.4 Die Fluggesellschaft übernimmt keine Haftung für aufgegebenes Gepäck oder Verluste beim Be- und Entladen und lehnt jegliche Entschädigungsansprüche ab. Hat der Kunde bei der Buchung eine Gepäckversicherung abgeschlossen, wird das Entschädigungsverfahren eingeleitet.
7.5 Die Fluggesellschaft übernimmt keine Haftung für den Transport von: zerbrechlichen oder verderblichen Gegenständen, Geld, Schmuck, Silberwaren und Edelmetallen im Allgemeinen, Wertpapieren, Papieren, Kreditinstrumenten, Aktien und anderen handelbaren oder ähnlichen Wertpapieren sowie Geschäftsunterlagen, Ausrüstung im Allgemeinen (Stereoanlagen jeglicher Art, elektronische Spiele jeglicher Art, Computer und Zubehör, Mobil- und Festnetztelefone, digitale und analoge Videokameras), Mustern, Pässen und anderen Ausweisdokumenten sowie medizinischen Geräten (Blutdruckmessgeräten, Blutzuckermessgeräten usw.), zahnärztlichen Geräten im Allgemeinen und Lebensmitteln jeglicher Art, sofern diese im aufgegebenen Gepäck des Reisenden gefunden werden. Wir empfehlen Ihnen daher den Abschluss einer zusätzlichen Gepäckversicherung bei einem der zahlreichen Versicherungsunternehmen.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihr Reisebüro.
7.6 Die Fluggesellschaft und die Besatzung übernehmen keine Haftung für Handgepäck, es sei denn, der Fluggast kann nachweisen, dass der Verlust oder die Beschädigung auf sein Verschulden zurückzuführen ist. Wir bitten die Fluggäste daher dringend, ihr Handgepäck sorgfältig zu überwachen.
7.7 Die Beförderung von entzündlichen, explosiven, ätzenden, gefährlichen, ansteckenden oder gesundheitsschädlichen Stoffen ist strengstens verboten.
7.8 Die Beförderung von Tieren an Bord ist auf allen internationalen Strecken strengstens verboten.
Für alle nicht in diesen Reisebedingungen geregelten Sachverhalte gelten die gesetzlichen Beförderungsbedingungen.

